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Re: Fragen über Fragen...

Michael, Kassel, Tuesday, 21.01.2003, 11:56 (vor 7969 Tagen) @ willy.due


Als Antwort auf: Re: Fragen über Fragen... von willy.due am 21. Januar 2003 09:20:21:

Für die H-Zulassungist das BAUJAHR maßgeben, nicht das exakte Datum der Erstzulassung. das bedeutet ein Fahrzeug mit EZ 12/73 kann AB SOFORT H-Zulassung kriegen!!!!!!
mit weiß-blauem Gruß
der "Y"-Willy

Hallo Willy, das stimmt nicht ganz, das wird unterschiedlich gehandhabt, hier in Hessen und auch in Niedersachsen (hab ich H-Nummer bekommen) gilt das Datum der EZ, nicht das Baujahr. Da haben die TÜV-Stellen freie Hand vom Gesetzgeber bekommen, leider!!
Gruß
Michael



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