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Re: H - Kennzeichen

Ollie/Godesberg, Friday, 30.05.2003, 19:50 (vor 7837 Tagen) @ Jan, Köln


Als Antwort auf: H - Kennzeichen von Jan, Köln am 30. Mai 2003 10:39:48:


Hallo Jan,

Nobbi hat leider Recht mit der EZ... Nachzulesen, für den Fall, dass es Dich interessiert, § 21 c in Ver-
bindung mit § 23 Abs. 1 c StVZO. Habe mich selbst kürzlich in Bonn mit dem Thema befasst
( Erläuterungen zur StVZO vom Bundesverkehrsministerium beschafft, Gesetze über Fristablauf im BGB gewälzt, etc. ) u. ist leider nix zu machen. Für mich ist daher der Stichtag erst im Okt. 2004...
§ 23 besagt: ... mind. vor 30 J. oder eher i.d.
Verkehr ( also auf die Straße ) gekommen ist.. .
Und ohne Zulassung kann der Wagen nicht i.d. Verkehr gekommen sein...
Lt. Bundesverkehrsmin. ist die ganze Angelegenheit Ländersache u. die u. ihre angeschlossenen Zulassungsstellen können in eigenem Ermessen entscheiden. D.h. sie können den 1.1. des Jahres der EZ anerkennen, müssen aber nicht...
So, das war leider nur ne Kurzfassung zu dem was ich in Erfahrung bringen konnte, aber ich denke es umreißt das wesentliche.

Grüße aus Godesberg,

Ollie



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